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Ratgeber

Checkliste: das Fest vorbereiten

Vereinsfest oder Firmenfeier – mit dieser Checkliste vergessen Sie nichts: Zeitplan von acht Wochen vorher bis zum Tag danach, Ausstattung zum Abhaken und das Behördliche. Aus über 50 Jahren Festerfahrung in St. Ingbert.

Gläserkorb wird für ein Fest vorbereitet
Gekühlte Crémant-Flaschen auf einem Holzfass, bereit für ein Fest

Zeitplan

Von der ersten Idee bis zum Tag danach.

  1. 8 Wochen vorher

    Termin, Ort und Gästezahl festlegen. Genehmigungen prüfen: Für Ausschank im öffentlichen Raum ist meist eine Gestattung beim Ordnungsamt nötig. Getränke und Kühlung anfragen.

  2. 4 Wochen vorher

    Angebot bestätigen, Mietartikel reservieren: Zapfanlage, Kühlwagen, Garnituren, Gläser. Strom vor Ort klären.

  3. 1 Woche vorher

    Gästezahl aktualisieren, Liefertermin und Standplatz für den Kühlwagen festlegen, Helferplan für den Ausschank.

  4. Tag vorher

    Lieferung annehmen, Fässer mindestens 24 Stunden kühlen, Zapfanlage anschließen und testen. Helfer für den Aufbau einplanen.

  5. Festtag

    Druck und Temperatur prüfen, Leergut sammeln, bei Bedarf Nachbestellung per Telefon.

  6. Tag danach

    Leergut, Technik und Mobiliar zur Abholung bereitstellen, Abrechnung prüfen, Notizen fürs nächste Jahr.

Ausstattung zum Abhaken

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Behördliches und Sicherheit

Allgemeine Hinweise – keine Rechtsberatung. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen vor Ort.

  1. Gestattung

    Für den Ausschank alkoholischer Getränke bei öffentlichen Festen ist in der Regel eine vorübergehende Gestattung nach Gaststättenrecht beim Ordnungsamt nötig.

  2. Jugendschutz

    Aushang der Jugendschutzbestimmungen, klare Regeln fürs Ausschankpersonal, kein Alkohol an unter 16-Jährige.

  3. Musik

    Bei Live- oder Tonträgermusik ist die GEMA zu informieren. Lärmschutz und Sperrzeit regelt die Kommune.

  4. Sicherheit

    Fluchtwege freihalten, Erste Hilfe griffbereit, Stromverteiler spritzwassergeschützt aufstellen.

FAQ

Häufige Fragen zur Festplanung

Wie lange muss ein Fass vorgekühlt werden?

Mindestens 24 Stunden bei 6 bis 8 Grad. Ein warmes Fass schäumt – egal wie gut die Anlage eingestellt ist.

Brauche ich eine Genehmigung für den Ausschank?

Für öffentliche Feste in der Regel ja, eine Gestattung beim Ordnungsamt. Fragen Sie dort nach – eine Behördenauskunft können wir nicht ersetzen.

Was passiert mit übrig gebliebenen Getränken?

Nicht geöffnete Ware nehmen wir nach Absprache zurück. Klären Sie das bei der Bestellung, dann planen wir großzügig.

Lieber gleich alles aus einer Hand?

Getränke, Kühlung, Zapfanlage und Mobiliar – geliefert und nach dem Fest wieder abgeholt.